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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Hi Social GmbH, Hermann-Staudinger-Straße 3a, 76829 Landau (nachfolgend als „Agentur" / “Hi Social” / “wir” bezeichnet) und ihren Kunden.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. Gegenstand der AGB sind Rahmenverträge der Agentur. Hierzu gehören die Konzeption von Brandings/Logos, Slogans, Marken, Werbekampagnen, Webseiten/Online-Shops (Internetauftritten), Werbefilmen, Fotografien und weiteren werbebezogenen Erzeugnissen. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus den einzelvertraglichen Vereinbarungen, sowie Angeboten und Auftragsbestätigungen.

2.2. Der Vertrag und die AGB mit der Agentur und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde das von der Agentur unterbreitete Angebot in Textform bestätigt und/oder dieses unterschreibt.

3. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1.Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Daten, Zugänge, Informationen und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit. Leistet die Agentur dennoch, stellt sie den dafür entstandenen Mehraufwand in Rechnung.

3.2. Der Kunde stellt sicher, dass das von ihm gelieferte Material frei von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) ist und nicht gegen die Rechtsordnung verstößt.

3.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unaufgefordert und unverzüglich auf Umstände hinzuweisen, die für die Leistungserbringung der Agentur relevant sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie der Agentur unbekannt sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellen sollte, dass einzelne Werbemaßnahmen von der Agentur oder beauftragten Dritten aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder wegen der Verletzung von Rechten Dritter einzustellen sind oder geändert werden müssen.

3.4. Der Kunde ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur selbst verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Systemverantwortung.

4. Leistungen Dritter

4.1. Die Agentur ist berechtigt, entsprechend der Vereinbarungen mit dem Kunden Dienste oder Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen oder solche Leistungen an den Kunden zu vermitteln.

4.2. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten können deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und einzelvertraglich geschlossene Vereinbarungen Einfluss auf das Auftragsverhältnis zwischen Kunde und Agentur haben. Die Agentur wird den Kunden über Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur so früh wie möglich unterrichten. Im Falle einer Beauftragung Dritter gelten deren AGB’s, sowie Vertragsmuster für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Haftung des Zuständigkeitsbereiches wird in diesem Fall ebenfalls an Dritte übertragen, sofern Leistung nicht mehr in dem Bereich der Hi Social GmbH führt. (beispielsweise im Bereich der technischen Entwicklung/Programmierung von Webseiten/Online-Shops)

4.3. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Leistungen der Dritten stets unterbrechungs-, störungs-, fehlerfrei und gesetzeskonform sind. Die Agentur trifft keine Überwachungspflicht.

4.4 Die Leistungen Dritter umfassen ebenfalls Software-Tools (beispielsweise Wordpress, Later, Trello, Webflow, CMS-Systeme, etc.), welche in Anspruch genommen werden, um die Aufträge des Kunden zu erfüllen. In diesem Fall haftet die Agentur auch nicht für Fehler oder technische Ausfälle innerhalb der Software-Tools. In diesem Fall gelten muss der Kunde sich bei Beschwerden direkt an die Anbieter wenden und ggf. eigene Verträge abschließen.

5. Termine und Lieferfristen


5.1. Fristen und Terminabsprachen sind im Vertrag schriftlich festzuhalten. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu bestätigen.

5.2. Sofern die Agentur einen vereinbarten Termin oder eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat sie dies dem Kunden schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen.

5.3 Sofern der Kunde die Terminabsprachen oder Vereinbarungen behindert sind die festgelegten Vereinbarungen nicht mehr geltend. 6. Urheberrechte und Nutzungsrechte

6.1. Der Kunde erwirbt für die vertraglich vereinbarte Dauer und für den vertraglich vereinbarten Umfang das einfache Nutzungsrecht an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Sämtliche Nutzungsrechtübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung.

6.2. Sofern der Vertrag vorzeitig beendet wird, sind alle Unterlagen, Dateien, Skizzen und Entwürfe unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die bereits gesichteten Ideen und Konzepte weiterzuverwenden oder fortzuentwickeln.

6.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt und verbleiben bei der Agentur. Die Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

6.4. Die Mitarbeit des Kunden und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Der Kunde erhält auch keine Nutzungsrechte an von ihm abgelehnten oder nicht ausgeführten Entwürfen.

6.5. Die Leistungen und Werke der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht vertraglich geregelt, zu vergüten und bedürfen der Zustimmung der Agentur.

6.6. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird eine Vertragsstrafe fällig, die die Agentur nach billigem Ermessen festsetzen wird und die im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

Der Kunde führt eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften (beispielsweise Gema) direkt ab beziehungsweise erstattet die Gebühren der Agentur, sofern diese von ihr verauslagt wurden.

10. Vergütung und Zahlungsfristen


10.1. Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung richtet sich nach den einzelvertraglichen Vereinbarungen.

10.2. Die Vergütung ist zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

10.3. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beträgt die Zahlungsfrist 7 Tage ab Zugang der Rechnung. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Die Rechnungen der Agentur können auch elektronisch übermittelt werden.

10.4. Kosten für Dienstleistungen Dritter muss die Agentur nicht verauslagen.

10.5. Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden in zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlung bemisst sich nach der zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistung.

10.6. Zur Aufrechnung gegenüber der Agentur ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

11. Kündigung


11.1. Es gelten die einzelvertraglich festgelegten Vertragslaufzeiten. Jede Partei kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen.

11.2. Sofern keine Vertragslaufzeit bestimmt wurde, entsteht ein Dauerschuldverhältnis, welches von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden kann.

12. Geheimhaltung

12.1. Alle den Parteien im Rahmen des Auftragsverhältnisses zugänglich werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen und Unterlagen sind, auch nach Beendigung des Auftrages, streng vertraulich zu behandeln, und zwar selbst dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt.

12.2. Die Parteien haben die Geheimhaltungspflicht jeweils ihren mit der Ausführung des Auftrags

befassten Mitarbeitern aufzuerlegen.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

13.2. Die Parteien verpflichten sich die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten.

13.3. Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen.

13.4. Ausschließlicher - auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig, der Standort der Hi Social GmbH (Landau in der Pfalz).

Angaben gemäß §5 TMG

Hi Social GmbH

Hermann-Staudinger-Straße 3a

76829 Landau

Vertreten durch


Kevin Heydweiller & Maurizio Vogel

Kontakt


Telefon: +49 6341 94 22 7 - 0
E-Mail: info@hi-social.de


Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE354189662

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Hi Social GmbH

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Die Hi Social GmbH bietet einen Social Media Recruiting Service, der Unternehmen mithilfe von zielgerichteter Online Werbung auf sozialen Medien zum Wunschkandidaten verhilft. So geht Personalmarketing heute!

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